Aufgabenbereiche
Die 5 Freiwilligen Feuerwehren in Schwabach (Schwabach-Stadt mit den Löschzügen Limbach und Unterreichenbach, Dietersdorf, Wolkersdorf, Penzendorf und Schaftnach) sind eine städtische Einrichtung. Sie sind vergleichbar mit anderen städtischen Einrichtungen d. h. sie können rechtlich in ihrer Funktion etwa mit dem gemeindlichen Bauhof oder Stadtbücherei verglichen werden.
Wer macht mit?
- Jungen und Mädchen im Alter von 12 bis 18 Jahren, die als Feuerwehranwärter tätig sind.
- Bürgerinnen und Bürger von 18 bis 63 Jahren, die aktiv in der Feuerwehr mitarbeiten.
Aufgaben der Freiwilligen Feuerwehren: Als städtische Einrichtung übernehmen die Freiwilligen Feuerwehren folgende Aufgaben:
- Abwehrender Brandschutz
- Technische Hilfeleistung
- Sicherheitswachen
- Amtshilfe
- Freiwillige Leistungen
Das heißt:
Einsätze zur Brandbekämpfung, auch bei Fehl- oder böswilligen Alarmen, sowie Brandwachen nach Löscharbeiten, wenn Gefahr des Wiederaufflammens besteht. Dazu gehören auch Nachsichten bereits abgelöschter Brände.
Technischer Hilfeleistung:Unterstützung in Unglücksfällen oder Notfällen, bei denen öffentliches Interesse besteht und die Feuerwehr spezielle Fachkenntnisse oder Technik benötigt.
Dazu zählen unter anderem:
Technische Hilfe im Rettungsdienst
Beseitigung gefährlicher Verkehrshindernisse
Sofortmaßnahmen bei Unfällen mit gefährlichen Stoffen
Hilfe bei Wassergefahren
Öffnen von Räumen bei Gasgeruch oder Wasserschäden
Tierschutzmaßnahmen
Absichern und Räumen von Schadensstellen, um größere Gefahren zu verhindern
Mitwirkung im Katastrophenschutz, auch auf Ersuchen anderer Länder
Im Verteidigungsfall übernimmt die Feuerwehr spezielle Aufgaben zum Schutz der Bevölkerung.
Präsenz der Feuerwehr bei Veranstaltungen, wenn es gesetzlich vorgeschrieben ist (z. B. nach der Versammlungsstättenverordnung).
Unterstützung anderer Behörden (z. B. Polizei) bei amtlichen Maßnahmen, wie der Suche nach vermissten Personen oder der Bergung von Leichen, der Abwehr von Gefahren für die öffentliche Sicherheit und Ordnung sowie der Unterstützung bei der Strafverfolgung.
Die Freiwillige Feuerwehr kann auch freiwillige Aufgaben als gemeindliche Einrichtung übernehmen. Wesentliche Merkmale dieser freiwilligen Aufgaben sind insbesondere, dass in der Regel
a) die Einsatzmittel (Mannschaft und Gerät) mit Einwilligung der Stadt eingesetzt werden,
b) kein öffentliches, sondern vorwiegend ein privates Interesse besteht,
c) keine Gefahr für Leben oder Gesundheit gegeben ist und in bestimmten Fällen auch,
d) keine Erweiterung oder Vertiefung einer Schadenslage zu befürchten ist.
Hierzu können z. B. zählen:
- Räumen und Säubern von Schadensstellen (sofern keine Gefahrenabwehr notwendig ist)
- auspumpen von Kellern oder Baugruben
- verschließen von Türen und Fenstern
Diese Leistungen sind kostenpflichtig
Sie können uns bei unserem 24-Stunden-Ehrenamt unterstützen:
Werden sie
- Aktives Mitglied in der Feuerwehr oder
- Förderndes Mitglied
Wir sind in der Regel jeden
- Dienstag und ab 19.30 Uhr
- Montag bis Donnerstag von 7.00 – 16.00 Uhr
- Freitag, von 7.00 – 12.00 Uhr
- oder nach Vereinbarung (Telefon 6317 777)
im Feuerwehrhof Schwabach in der Friedrich-Ebert-Straße 20 für sie da.
Wir freuen uns auf ihren Besuch!
Ihre
Freiwillige Feuerwehr Schwabach