Einsatzkosten

Sind Feuerwehreinsätze kostenpflichtig?

Eine Information für die Bürgerinnen und Bürger.

Grundsätzlich gilt:

Die unmittelbare Rettung oder Bergung von Menschen und Tieren und die Brandbekämpfung sind kostenfrei, hierbei handelt es sich um die ureigensten Aufgaben der Feuerwehr.

Eine Ausnahme machen Brände und Technische Hilfeleistungen bei denen die Gefahr oder der Schaden durch den Betrieb von Luft-, Schienen-; Kraft- oder Wasserfahrzeugen ausgeht.

Das Bayerische Feuerwehrgesetz sieht aber auch bei freiwilligen Feuerwehren die Berechnung von Feuerwehreinsätzen vor.
So werden z. B. bei vorsätzlichen, fahrlässigen oder grobfahrlässigen Einsatzursachen Kosten berechnet.
Auch bei Ereignissen von denen keine unmittelbare Gefahr ausgeht werden die Einsatzkosten in Rechnung gestellt

Einige Beispiele (Auflistung ist nicht vollständig):

  • Keller auspumpen
  • Wohnungsöffnung (selbst ausgesperrt, Schlüssel vergessen usw.)
  • Ölspurbeseitigung
  • Fahrbahn reinigen
  • Verschließen von Türen, Fenstern

Was wird berechnet?

Es werden Stundensätze für die eingesetzten Geräte/Fahrzeuge und für die Einsatzkräfte berechnet.

WICHTIG:
Die Feuerwehrleute sind nach wie vor freiwillig und ehrenamtlich tätig. Sie bekommen für Ihre „Feuerwehrarbeit“ und Ihren „Rund um die Uhr Dienst“ weder Geld noch sonstige Vergünstigungen!

Dennoch entstehen der Stadt Schwabach durch den Einsatz der freiwilligen Feuerwehleute Kosten wie z. B. Erstattung von Lohnausfallkosten bei Einsätzen und Lehrgängen durch den Arbeitgeber, Verschleiß von Schutzkleidung, Versicherung, usw.

Die Stadt Schwabach hat aufgrund des Bayerischen Feuerwehrgesetztes, Art. 28 zum 01.05.2003 eine Satzung über Aufwendungsersatz und Gebühren für Einsätze und andere Leistungen der Feuerwehren der Stadt Schwabach erlassen.

Wo darf die Feuerwehr nicht tätig werden?

Auch wenn die Feuerwehr oft über die technischen Möglichkeiten und das erforderliche Wissen verfügt, darf sie nicht tätig werden, wenn es für die Ausführung der Arbeit gewerbliche Anbieter gibt.

So dürfen z. B. Arbeiten wie

  • das Bergen von Pkw oder Lkw
  • das Beseitigen von Wespen(nestern)
  • das Fällen von Bäumen
  • das Reinigen von Dachrinnen

von der Feuerwehr nicht durchgeführt werden, um nicht mit gewerblichen Anbietern in Konkurrenz zu treten.