Aufgabenbereiche
Die 5 Freiwilligen Feuerwehren Schwabachs (Schwabach-Stadt mit den Löschzügen Limbach und Unterreichenbach, Dietersdorf, Wolkersdorf, Penzendorf und Schaftnach) sind eine öffentliche Einrichtung der Stadt, d. h. sie können rechtlich in ihrer Funktion etwa mit dem gemeindlichen Bauhof oder Stadtbücherei verglichen werden.
Mitwirkende in der gemeindlichen Einrichtung Feuerwehr sind:
- Jungs und Mädchen, Feuerwehranwärter genannt, vom 12. bis zum 18. Lebensjahr und
- Bürgerinnen und Bürger vom 18. bis zum 63. Lebensjahr.
Zu den Aufgaben der Freiwilligen Feuerwehren als städtische Einrichtung gehören
- Der Abwehrende Brandschutz
- Der Technische Hilfsdienst
- Sicherheitswachen
- Amtshilfe
- Freiwillige Leistungen
Das heißt:
Einsätze bei denen es gilt Brände zu löschen – einschließlich der Fehlalarme, blinden oder böswilligen Alarme – sowie die notwendigen Brandwachen nach Beendigung der Löscharbeiten, wenn die Gefahr des Wiederaufflammens besteht und ggf. notwendige Nachsichten nach bereits abgelöschten Bränden),
Bei Unglücksfällen oder Notständen, wenn daran ein öffentliches Interesse besteht und z. B. Selbsthilfe einschließlich gewerblicher Leistungen wegen Gefahr im Verzug oder wegen nur bei der Feuerwehr vorhandener technischer Hilfsmittel oder Fachkenntnisse nicht möglich ist. Hierzu gehören z. B. auch die Technische Hilfe im Rettungsdienst, die Beseitigung gefährlicher Verkehrshindernisse, Sofortmaßnahmen nach Unfällen mit gefährlichen Stoffen, Hilfeleistungen bei Wassergefahren, öffnen und Verschließen von Räumen wegen Gasgeruch, Wasseraustritt usw., Maßnahmen bei Tieren, die sich in hilfloser Lage befinden oder eine Gefahr darstellen, das Absichern, Abräumen und Säubern von Schadensstellen, soweit dies zur Schadensbekämpfung oder zur Verhinderung weiterer unmittelbar drohender Gefahren notwendig ist, die Katastrophenhilfe, Mitwirkung im Katastrophenschutz auf Ersuchen der Katastrophenschutzbehörde – auch anderer Länder. Im Verteidigungsfall nehmen die Freiwilligen Feuerwehren ihre Aufgabe auch hinsichtlich der dabei drohenden besonderen Gefahren und Schäden wahr.
Die Anwesenheit der Feuerwehr bei Veranstaltungen, wenn dies aufgrund besonderer Vorschriften Notwendig ist (z.B. Versammlungsstättenverordnung VStättV)
Amtshilfe, sofern die Feuerwehr von einer anderen Behörde (z. B. Polizei) um Unterstützung bei einer Amtshandlung ersucht wird (z. B. Suche nach vermissten Personen, Bergung von Leichen, Unterstützung bei der Abwehr von Gefahren für die öffentliche Sicherheit und Ordnung und bei der Strafverfolgung, öffnen und Verschließen von Räumen, Verschalen von Fenstern und Geschäftsräumen,
Die Freiwillige Feuerwehr kann auch freiwillige Aufgaben als gemeindliche Einrichtung übernehmen. Wesentliche Merkmale dieser freiwilligen Aufgaben sind insbesondere, dass in der Regel
a) die Einsatzmittel (Mannschaft und Gerät) mit Einwilligung der Stadt eingesetzt werden,
b) kein öffentliches, sondern vorwiegend ein privates Interesse besteht,
c) keine Gefahr für Leben oder Gesundheit gegeben ist und in bestimmten Fällen auch,
d) keine Erweiterung oder Vertiefung einer Schadenslage zu befürchten ist.
Hierzu können z. B. zählen:
- das Räumen und Säubern von Schadensstellen, soweit es nicht sowieso zur Abwehr weiterer Gefahren notwenig ist
- das Auspumpen von Kellern, Baugruben usw.
- verschließen von Türen und Fenstern
Diese Leistungen sind kostenpflichtig
Sie können uns bei unserem 24-Stunden-Ehrenamt unterstützen:
Werden sie
- Aktives Mitglied in der Feuerwehr oder
- Förderndes Mitglied
Wir sind in der Regel jeden
- Dienstag und ab 19.30 Uhr
- Montag bis Donnerstag von 7.00 – 16.00 Uhr
- Freitag, von 7.00 – 12.00 Uhr
- oder nach Vereinbarung (Telefon 6317 777)
im Feuerwehrhof Schwabach in der Friedrich-Ebert-Straße 20 für sie da.
Wir freuen uns auf ihren Besuch!
Ihre
Freiwillige Feuerwehr Schwabach